Ein Genie auf Abwegen

Im Februar erscheint mein neues Buch «Schweizer Abgründe», in dem ich 20 wahre Verbrechen aus der Schweiz dokumentiere. Hier ein Vorgeschmack.

Aktualisierung: Das hier beworbene Buch kann leider nicht ausgeliefert werden, da der Vertrag, der den Auftrag dazu gegeben hat, die Zusammenarbeit mit mir gekündigt hat. Ein anderer Autor hat meinen Rauswurf zur Bedingung für eine Mitarbeit gemacht. Sollte es anderweitig publiziert werden, erfahrt Ihr es hier. Besten Dank für das Verständnis.

Am 15. November 1996 detonierte in einer Wohnung in Buchs im Kanton St.Gallen eine Paketbombe. Nadja S.* (13) starb, ihre Mutter Rosmarie S. (33) wurde schwer verletzt. Bis zur vollständigen Klärung des Verbrechens dauerte es über ein Jahr. Und das Ergebnis war erschütternd: Der eigene Vater war für den Tod von Nadja S. verantwortlich – aber sein eigentliches Ziel war seine Ex-Frau Rosmarie S. Der beauftragte Erbauer der Paketbombe, ein Absolvent der Hochschule Rapperswil, war so skrupellos wie genial. Und: Er hatte zuvor schon einmal getötet.

Freitagmittag, 11. November 1996. Die 13-jährige Katja S. steht in der Wohnung ihrer Mutter in Buchs vor einem Paket, das laut Adressetikette von ihrer Grosstante stammt. Adressiert ist es an die Mutter, Rosmarie S. Es ist ein kleines, unauffälliges Paket. Die Mutter erlaubt Nadja, es zu öffnen. Das Paket explodiert. Mutter und Tochter werden schwer verletzt. Rettungskräfte bringen beide in ein Spital. Noch am gleichen Nachmittag verstirbt das Kind. Die Mutter überlebt schwer verletzt.

Nur wenig später detoniert ein Sprengsatz in einem Verkaufsregal in der Migros-Filiale in Flawil im Kanton St.Gallen – glücklicherweise vor der Ladenöffnung um 13 Uhr. Verletzt wird niemand, der Sachschaden ist gross. Ob ein Zusammenhang besteht, ist unklar.

Am Tag nach den zwei Sprengstoffanschlägen gibt die Kantonspolizei St.Gallen erste Ermittlungsergebnisse bekannt. Was Täter und Motive angeht, steht zu jenem Zeitpunkt noch nichts fest. Der Zustand von Rosmarie S. ist stabil. Was man weiss: Das Paket wurde vom Zustellbeamten kurz vor Mittag ausgeliefert. Da zu diesem Zeitpunkt niemand in der Wohnung war, deponierte er es im Briefkasten.

Erste Gespräche mit der Mutter bringen Erschütterndes zutage. Ihr war es seltsam vorgekommen, dass ihre Verwandte ein Paket geschickt hatte. Deshalb rief sie diese an, um nachzufragen. Die angebliche Versenderin erklärte ihr, dass sie nichts geschickt hatte.

Aber noch während Rosmarie S. am Telefon war und bevor sie ihre Tochter warnen konnte, hatte Nadja S. das Paket geöffnet – mit tödlichen Folgen.

Was ebenfalls bekannt wurde: Das Paket war beim Postamt Sargans aufgegeben worden. Umgehend wurden Zeugen gesucht: Hatte jemand gesehen, wie das Paket abgegeben worden war? Auch zum Fall in Flawil gab es erste Erkenntnisse. Der Sprengkörper wurde in einem Getränkeregal detoniert. Doch von wem?

Nur zwei Tage nach der Tat meldete die Kantonspolizei St.Gallen, dass sie einen Tatverdächtigen in Untersuchungshaft genommen habe. Es handelte sich um den Ex-Ehemann von Rosmarie S., Norbert S., damals 35. Es gebe Verdachtsmomente gegen ihn, «die derzeit überprüft und ausgewertet werden müssen», wie es in der üblichen Behördensprache hiess.

Die Ermittler gingen nach Gesprächen mit der schwerverletzten Mutter davon aus, dass der Anschlag ihr gegolten hatte. Dafür sprach auch, dass das Paket an sie adressiert gewesen war. Im Vordergrund der Ermittlungen stehe «eine Täterschaft aus dem persönlichen Beziehungsumfeld der Verletzten.» Einen Tag später gab die Polizei bekannt, dass bei den Sprengkörpern in Buchs und Flawil unterschiedliche Materialien verwendet worden waren; zumindest diesbezüglich war kein Zusammenhang erkennbar. Aber wie oft kommt in der Schweiz Sprengstoff durch Kriminelle zum Einsatz? Durfte man wirklich an einen Zufall glauben?

Für Norbert S. war die Untersuchungshaft eine kurze Sache: Nach wenigen Tagen wurde er entlassen. Es herrsche keine Verdunkelungsgefahr mehr, hiess es. Gleichzeitig verbesserte sich der Gesundheitszustand von Rosmarie S., sie konnte die Intensivstation verlassen. Für die Öffentlichkeit wuchs die Ungewissheit: Wenn nicht der Ex-Mann, wer war es dann? Für die Polizei blieb Norbert S. aber im Fokus der Ermittlungen, wenn auch nicht in Haft. Nach fünf Tagen blieb den Behörden aber nichts anderes übrig, als ihn freizulassen, da keine neuen Verdachtsmomente aufgetaucht waren.

Wer erwartet hatte, dass sich Norbert S. nach der U-Haft zurückziehen würde, sah sich getäuscht. Er empfing die Medien, die ihn befragen wollten, mit offenen Armen. Allerdings forderte er Geld für Auskünfte über den Tod seiner eigenen Tochter. Er wolle 2000 Franken für Informationen, beschied er einem Reporter des «Blick». Und er betonte seine Unschuld.  In der «Schweizer Illustrierten» sprach der Mann, der inzwischen in Felsberg im Kanton Graubünden lebte, von seiner «Kampfscheidung», von hohen Alimenten, von wenigen Stunden, in denen er seine Tochter jeweils sehen durfte. Er sei verbittert gewesen, aber nie zu einer solchen Tat fähig.

Norbert S. präsentierte zudem seine eigenen Theorien zum Verbrechen: Er habe seine Frau verlassen, weil sie ständig fremdgegangen sei. Die Bombe könne von einem verschmähten Liebhaber oder einer betrogenen Ehefrau stammen. Brav protokollierte die Journalistin, wie Norbert S. Schnee vom Grab seiner Tochter schaufelt. Dort liess er sich sogar fotografieren, zwei Wochen nach ihrem Tod. Die Autorin des Artikels schilderte in ergriffenen Worten, wie ihm am Ende des Gesprächs Tränen in die Augen stiegen. Sie glaubte ihm zugunsten der Schlagzeile.

25’000 Franken: Diese Belohnung setzt die Kantonspolizei St.Gallen für Hinweise auf den Sprengstoffanschlag aus. In der Zwischenzeit waren die spurenkundlichen Ermittlungen abgeschlossen. Bei der Paketbombe in Buchs war eine Splitterhandgranate verwendet worden. Sie stammte aus dem ehemaligen Jugoslawien. Dem Paket beigelegt wurde weiteres splitterndes Material.

Die Schachtel mit dem Aufdruck «Koyo Bearings» war in braunes Packpapier eingewickelt. Die Polizei mutmasste in einer späteren Mitteilung, dass das Paket möglicherweise nicht vom Bombenbauer selbst zur Post gebracht worden war, sondern von einem Unwissenden, der das als Gefälligkeit erledigte. Man hoffte auf einen entsprechenden Hinweis.

Am 18. Januar 1998 um 10.30 Uhr gab die Kantonspolizei St.Gallen bekannt, dass es im Zusammenhang mit dem Paketbombenanschlag zu Festnahmen in den Kantonen St.Gallen und Zürich gekommen sei. Die Formulierung war unmissverständlich: Es ging um mehrere Personen. Weitere Details wollte man aus ermittlungstaktischen Gründen nicht preisgeben. Schon am Tag darauf fand eine Pressekonferenz statt, in der das nachgeholt wurde.

Die Kantonspolizei präsentierte am 19. Januar 1998 Angaben zu den Verhafteten. Es handelte sich um den Maschinenbauer Martin G. (30) sowie Martin S. (30), den Bruder von Norbert S und Onkel des getöteten Mädchens. Dessen Freund Martin G. habe die Paketbombe gebaut und zur Post gebracht, der Onkel sei «an der Tat mitbeteiligt gewesen».

Der Ermittlungserfolg war einem Zufall zu verdanken. In einem Waldstück bei Bollingen nahe Rapperswil war eine Sporttasche gefunden wurden, in der sich Unterlagen über den Umgang mit Sprengstoff sowie Waffen befanden. Gewisse Spuren in der Tasche enthielten auch Hinweise auf die Familie von Norbert S. Diese Tasche führte auf die Spur von Martin G. Es wird angenommen, dass er sie unter Druck zu entsorgen versucht hatte; er hatte zuvor erfahren, dass in diesem Fall Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden. Martin G. war wiederum eng mit Martin S. befreundet.

Nachdem er den Medienrummel ausgekostet hatte, wurde es für Norbert S., den Vater des Opfers, wieder ungemütlich. Er wurde am 22. Januar 1998 von Neuem in Untersuchungshaft gesetzt. Rund eine Woche später war klar: Zu Recht.

Das Bild verdichtete sich immer mehr. Norbert S. hatte den Anstoss zum Bau der Paketbombe gegeben, um seine Ex-Frau umzubringen, was danach der gemeinsamen Tochter den Tod brachte. Sein Bruder Martin S. hatte daraufhin Martin G. den konkreten Auftrag gegeben, die Paketbombe zu bauen. Vervollständigt wurde das Komplott durch einen vierten Mittäter. Er hatte die benötigte Handgranate geliefert.

Ein Mann, der seine Ex-Frau töten will, sein Bruder, der einen engen Freund mit der Tat beauftragt: Was steckt dahinter? Die Urteilsbegründung des Kantonsgerichts St.Gallen gibt Aufschluss. Norbert S. hatte in seinem Familienumfeld immer wieder gesagt, seine Ex-Frau müsse «weg». Hilfe erhoffte er sich von seinem Bruder Martin S., der früher Kontakte ins kriminelle Milieu hatte. Norbert S. drohte mit Selbstmord, wenn sich die Lage mit seiner ehemaligen Frau nicht lösen lasse.

Ein Bruder der beiden hatte sich einst das Leben genommen, und bei Martin S. traf diese Drohung damit offenbar einen wunden Punkt. Er schaffte den Kontakt zu Martin G., der laut Protokollen sein «einziger Freund» war. Der Bombenbauer Martin G. wies Norbert S. mehrfach daraufhin, dass bei der Detonation weitere Leute zu Schaden kommen könnten, darunter seine Tochter. Norbert S. wollte die Tat dennoch durchziehen.

Norbert S., der den Anschlag in Auftrag gegeben hatte, erhielt eine Zuchthausstrafe von 18 Jahren. Martin S., der Organisator des Verbrechens, musste für neun Jahre ins Zuchthaus. Bei ihm wirkten sich das umfassende Geständnis, die echte Reue und eine schwere Persönlichkeitsstörung strafmildernd aus. Martin G. erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Im Zug der Ermittlungen zeigte sich, dass er bereits einige Jahre zuvor im österreichischen Graz einen Mord begangen hatte. Lebenslänglich bedeutet im Schweizer Strafrecht, dass nach 15 Jahren eine Entlassung möglich ist.

Auch wenn Vater und Onkel des Opfers Nadja S. für die Öffentlichkeit im Zentrum standen: Die – nicht in einem würdigenden Sinn – faszinierendste Persönlichkeit des Verbrechens ist ohne Zweifel Martin G. Der Absolvent der Hochschule für Technik in Rapperswil im Fach Maschinenbau war ein genialer Kopf. Sein technisches Verständnis war ausgeprägt. An der Hochschule errang er sein Diplom mit der Konstruktion einer Säulendrehkrananlage. Aber offenbar hatte er auch ein Flair für ausgeklügelte Waffen.

In Graz in Österreich erschoss Martin G. eine Rentnerin, die sich nicht aus ihrer Wohnung vertreiben liess, im Auftrag des Vermieters. Das Verbrechen war schwer aufzuklären: Martin G. hatte die Waffe so manipuliert, dass die tödliche Patrone wie ein Querschläger aussah und die Behörden zunächst von einem zufälligen Opfer ausgingen. Ebenfalls auf dem Kerbholz hatte er die Mitwirkung an einem Raub auf eine Filiale der St.Galler Kantonalbank in Rüthi.

Der Paketbombenbau und der Mord in Graz sind Taten, die von Gewissenlosigkeit und Gefühlskälte zeugen. In der Urteilsbegründung ist zwar von einem psychiatrischen Gutachten die Rede, aber die Ergebnisse werden nicht weiter ausgeführt. Martin G. erfüllt allerdings das Profil eines eigentlichen Auftragskillers, der für andere tötet, ohne selbst einen Bezug zum Opfer zu haben. Die technische Umsetzung der Tat scheint für ihn eine Art spannende Herausforderung gewesen zu sein.

Fast drei Jahrzehnte nach dem Verbrechen sind viele Spuren verwischt, andere aber bleiben bestehen. Nadja S. ist tot. Sie wurde nur 13 Jahre alt. Ihre Mutter Rosmarie S. hat ihr einziges Kind verloren und ist fürs Leben gezeichnet. Die Bombe traf sie unter anderem schwer im Gesicht.

Wie es bei den Tätern heute aussieht, lässt sich in unserem Rechtsstaat schwer herausfinden. Sie haben das Recht, nach verbüsster Strafe unbehelligt zu bleiben. Dennoch finden sich Spuren von einigen. Norbert S. arbeitet heute laut Recherchen als Mechaniker in einer Autogarage im Kanton Zürich, unbehelligt von seiner Vergangenheit. Über den Verbleib seines Bruders Martin S. ist nichts bekannt.

Auf Martin G. gibt es einen kleinen, aber erhellenden Hinweis. Unter seinem Namen wurde 2013 ein persönliches Profil auf einer Onlineplattform eröffnet, auf dem potenziellen Kunden CAD-Modelle präsentiert werden können. Eine weitere Spur findet sich im Web in der Bestellliste eines Händlers von Lamborghini-Modellen. G. blieb seiner Passion nach der Entlassung offenbar treu.

Handelt es sich wirklich um Martin G., dann heisst das eines: Er dürfte pünktlich nach 15 Jahren in die Freiheit entlassen worden sein. Auf welcher Grundlage: Das ist unbekannt. Das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen gibt keine Auskünfte über den weiteren Verbleib von Straftätern. In einer Antwort auf eine entsprechende Anfrage heisst es: «Angaben zu strafrechtlichen Verfahren und Sanktionen gehören zu den besonders schützenswerten Personendaten.»

In Anbetracht der Taten von Martin G. scheint es erstaunlich, dass er offenbar schnörkellos nach Verbüssen der ordentlichen Strafe freigekommen ist. Ist dem so, wurde er von den Experten als geläutert und für die Öffentlichkeit nicht mehr gefährlich eingestuft. Was angesichts der Vorgeschichte für die Allgemeinheit nur zu hoffen ist.